Segler-Verein Stössensee e.V.

Segeln auf der Sonnenseite der Havel

Coronavirus Pandemie - Update

Aktualisierung vom 19.06.2020:

Brief des Vorsitzenden an alle Mitglieder:

Liebe Vereinsmitglieder,

wie andere Bundesländer wird auch Berlin den Weg der Lockerungen von Corona-Auflagen weitergehen. Ab dem 25. Juni können wir mit weiteren Erleichterungen rechnen. So wird voraussichtlich die Beschränkung fallen, nach der sich fünf Personen oder nur Mitglieder zweier Haushalte im öffentlichen Raum treffen dürfen. Wir werden unsere Mitglieder über Maßnahmen die unseren Verein betreffen immer zeitnah informieren und unser Hygienekonzept anpassen.

Bereits seit dem 02. Juni 2020 sind in Berlin weitere Lockerungen der Corona-Maßnahmen in Kraft. Seither ist das Training wieder in Gruppen bis zu 12 Personen möglich. Auch die Umkleideräume dürfen wieder genutzt werden, nur die Duschen müssen noch weiterhin geschlossen bleiben. Abstandsregeln und das vereinsspezifische Nutzungs- und Hygienekonzept müssen von allen Mitgliedern eingehalten werden. Denkt bitte daran, dass unsere Vereinsgastronomie weiteren Hygieneregeln unterliegt und auf unsere Unterstützung bei der Umsetzung angewiesen ist.

Segeln
Segeln ist eine Freiluftaktivität und eine Individualsportart.

Das Segeln darf unter Beachtung der Hygiene- und Distanzregeln mit ausschließlich haushaltsinternen Teams in allen Bootsklassen durchgeführt werden. Ansonsten muss ein Abstand von 1,5 Metern auf den Booten eingehalten und bei Unterschreitung des Abstandes eine Mund- und Nasenbedeckung getragen werden. Diese Abstandregelung gilt natürlich auch auf Booten der Wettfahrtleitung. Das gilt natürlich auch für das Kinder- und Jugendtraining sowie für Regatten, wie unsere HighNoon Wettfahrten.

Grundsätzlich stehen alle für uns gelten Regeln im Hygiene- und Nutzungskonzept des SVSt , welches wir auf Basis der SARS-Co-2 Verordnung und anderer Vorgaben erstellen mussten und seither laufend anpassen.

Mitgliederversammlung
Wir wollen wieder eine Mitgliederversammlung einberufen. Gemäß der 10. Verordnung über erforderliche Maßnahmen zur Eindämmung der Ausbreitung des Coronavirus dürfen Veranstaltungen und Zusammenkünfte ab dem 30. Juni 2020 mit bis zu 300 Personen im Innenraum durchgeführt werden.

Am Donnerstag, den 09. Juli 2020 um 19:00 Uhr findet also unsere Mitgliederversammlung im Verein statt!

Einleitend wird Melanie als unsere Hygienebeauftragte einige Hinweise und Erläuterungen zum bestehenden Hygienekonzept vortragen.

Die Versammlung findet natürlich unter Einhaltung der Hygieneregeln und dem Mindestabstand von 1,5 Meter aller Anwesenden statt. Wir werden den Clubraum 1 und 2 öffnen und ständig lüften. Wir werden die Dauer der Versammlung auf ca. 1,5 Stunde beschränken und Euch über wichtige Vereinsangelegenheiten informieren. Ansonsten informieren wir Euch weiterhin über unseren Newsletter der jeden Freitag erscheint.

Die Teilnahme ist keine Pflicht und wer aufgrund der Coronapandemie und Risikofaktoren nicht kommen kann oder möchte wird über das Ergebnisprotokoll informiert.

Nutzung des Vereinsgeländes
Wiesen und Freiflächen dürfen aktuell weiterhin nur zum Zwecke der Sportausübung oder zu zwingend notwendigen Instandhaltungsarbeiten von Booten betreten werden. Die Terrasse wurde vom Vorstand für die Nutzung der Vereinsökonomie freigegeben. Hier sind, wie auch im Innenbereich der Ökonomie, die auf den Tischen ausgelegten Abstands- und Hygieneregeln der Gastronomie zu beachten.

An – oder Absegeln 2021
Der Vorstand des Reviers Unterhavel hat beim SVSt angefragt, ob unser Verein entweder das Ansegeln oder das Absegeln 2021 veranstalten möchte. Ich weiß, dass das für unsere Mitglieder genauso wie für den Vorstand immer eine Herausforderung ist und Arbeit macht. Inzwischen haben sich einige Mitglieder schon für die Ausrichtung der Absegelveranstaltung 2021 ausgesprochen, und wir haben auch einen Eventmanager aus den Mitgliederreihen dafür motivieren können.

Masterplan (Zukunft) Grundstück
In dem vorletzten Newsletter habe ich berichtet, dass wir für den neuen Eingangsbereich von außen zu den neuen Umkleideräumen und den Sanitäranlagen einen neuen Weg pflastern müssen.

In diesem Zusammenhang werden wir im Vorstand ein Pflasterformat zur Vorauswahl vornehmen und der Mitgliedschaft vorstellen. Unser Ziel ist, das wir mit dem „Masterplan Zukunft“ aufzeigen wie unsere Zufahrten und Wege der Ost, – Nord- und Westseiten des Vereinshauses gestaltet und ausgebaut werden. Das Sammelsurium unterschiedlicher Steine und Wegplatten muss ein Ende haben. Wir planen eine entsprechende Power Point Präsentation während der nächsten Mitgliederversammlung.

Arbeiten am Vereinshaus
Die aus dem Vereinshaus etwa 1 Meter herausragenden Binderköpfe werden im Herbst saniert. Aufgrund der Alterung des Holzes sowie durch Umwelteinflüsse wie Regenwasser und Sonneneinstrahlung entstandenen großen Risse werden saniert. Nach erfolgter Sanierung ist die Standsicherheit dauerhaft nicht gefährdet.

Arbeitsstunden
Aufgrund der Maßnahmen durch die Coronapandemie können wir zurzeit unser Grundstück nur für die Ausübung unseres Sports benutzen. Somit konnten unsere Mitglieder im ersten Halbjahr 2020 nur wenige Arbeitsstunden für den Verein leisten. Daher hebt der Vorstand in diesem Jahr die Verpflichtung auf, nach der bis zum 31. Juli 50% der Arbeitsstunden zu leisten sind.
Im internen Bereich der Webseite wurde bereits eine Liste mit Arbeiten veröffentlicht, die auch eigenständig geleistet werden können. Für diese oder andere Arbeiten bitte einfach Platz und Hafen oder Messe ansprechen, z.B. per E-Mail an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!.

Sportveranstaltung
Der SVSt wird in der ersten und zweiten Sommerferienwoche jeweils für fünf Tage ein Tagestraining für Kinder veranstalten. Da die schulischen AGs nach wie vor nicht zulässig sind, hat der SVSt ein Angebot entwickelt, das den Kindern der Wald-Grundschule in Einhandbooten wie Optimist und Laser das Kennenlernen der Boote mit ersten Steuerversuchen auf dem Wasser bietet. Das Vorhaben wird von der Sportjugend im Landessportbund finanziell unterstützt.

Finanzen
Am 11. Juni haben wir ein ausführliches Gespräch mit insgesamt 21 Punkten (Fragen) bei unserem Steuerberater Wagemann & Partner durchgeführt. Der notwendige Freistellungsbescheid für die Jahre 2017-2018-2019 wurde beim Finanzamt für Körperschaften endlich gestellt. Ohne diesen Bescheid vom FA würden wir unsere Gemeinnützigkeit sowie die Sportförderungswürdigkeit verlieren. Das wiederum hätte fatale Folgen für den Fortbestand unseres schönen Segelvereins. Ansonsten bestätigt der Steuerberater dem SVSt eine solide finanzielle Grundlage sowie einen finanziell „gesunden“ Verein.

Mitgliederbewegung
Die Nachfrage auf Mitgliedschaft in unserem Verein ist zurzeit sehr gut. In den kommenden Tagen werden wir diverse Bewerbungsgespräche mit Anwärtern auf Mitgliedschaft führen und uns als Verein vorstellen sowie die Anwärter kennenlernen. Wir suchen weiterhin Paten (ordentliche Mitglieder) für Begleitung und Einführung neuer Mitglieder in den Verein. Bitte meldet Euch beim Vorstand.

 

Liebe Vereinsmitglieder,

das war ein kurzer Abriss der aktuellen Lage im Verein. Nahezu alle Bereiche unseres Lebens sind von der Coronakrise betroffen – so auch unser Vereinsleben und das entspannte Segeln sowie das einfach mal im Cockpit sitzen und ein Glas Wein genießen.

Für viele Mitglieder ist das eine echte Belastung. Ich hoffe sehr, dass wir bald wieder unseren Verein frei von allen Maßnahmen nutzen dürfen und wieder unsere sozialen Kontakte pflegen können.

Noch ist die Gefahr durch Corona leider nicht vorbei, aber zusammen schaffen wir es auch durch solche Zeiten zu kommen.

 

Mit kameradschaftlichen Grüßen.

Euer Vorsitzender Erich Danker
Berlin, den 19.06.2020

 

Aktualisierung vom 03.06.2020:

Brief des Vorsitzenden an alle Mitglieder:

Liebe Vereinsmitglieder.

Ja, Corona ist immer noch das vorherrschende Thema.

Der Kampf zwischen dem Corona-Virus und der Menschheit ist noch nicht entschieden, wenn auch die Mitte März prognostizierte Apokalypse, die zum Lockdown ganzer Erdteile geführt hat, zumindest in Deutschland nicht einzutreten scheint.

Aufgrund der Ansteckungs- und Verbreitungsgefahr durch das Covid-19 Virus und der Vorgaben der Senatsbehörden auf Grundlage der Eindämmungsmaßnahmenverordnung ist unser Sportbetrieb im SVSt derzeit immer noch nur eingeschränkt möglich.

SVSt Hygiene – und Nutzungskonzept

In Zusammenarbeit mit unseren neu berufenen Hygienebeauftragten, Dr. Melanie Aalburg und Dr. Klaus Sperber, hat der Vorstand ein Hygiene- und Nutzungskonzept für unseren Verein (Link) ausgearbeitet.

An dieser Stelle möchte ich nochmals alle Mitglieder dazu aufrufen sich an die Vorgaben zu halten, denn damit reduzieren wir die Übertragungsgefahr des Corona Virus und können unseren Verein weiterhin immerhin eingeschränkt nutzen.

Erfreuliche Nachrichten

Heute kann ich über einige erfreuliche Nachrichten berichten. Der Berliner Senat hat einige Lockerungen der Corona-Maßnahmen beschlossen.

  • Danach kann ab dem 02. Juni endlich wieder unser Kinder- und Jugendtraining mit bis zu 12 Personen durchgeführt werden.
  • Auch das Wettfahrtsegeln kann wieder aufgenommen werden, allerdings nur für Einhandklassen und nach den Vorgaben unseres Hygienekonzepts.
  • Das Duschen ist weiterhin untersagt, aber wir dürfen unsere Umkleideräume wieder nutzen. Da sie klein sind jedoch erstmal mit nur je einer Person.

Mitglieder-Beisammensein

Nach dem Motto: „Sich mal wieder sehen, schnacken und austauschen, einfach mal wieder Zusammensein“. Das war ein festes Vorhaben von mir, aber die Daten von heute, den 03.06.2020 deuten neue Probleme an. Die Ampel der Reproduktionszahl Corona ist inzwischen wieder auf ROT geschaltet und liegt bei 1,95. Deshalb habe ich mich entschieden, ein Treffen von Mitgliedergruppen auf unserem Vereinsgrundstück sollte bis auf weiteres zu unser aller Schutz unterbleiben.

Die Situation um die Ausbreitung des gefährlichen Corona Virus hat sich offensichtlich noch nicht entspannt.

Mitgliederentwicklung

Erfreulich ist der positive Trend bezüglich der Anfragen von jungen Seglerinnen und Seglern. Inzwischen haben wir die Mitgliederzahl von 300 überschritten und bekommen weiterhin Anfragen auf ordentliche Mitgliedschaft. In Bewerbergesprächen erfahre ich, dass der Internetauftritt des SVSt sehr gut ankommt und das sich unser Verein regelmäßig mit neuen Entwicklungen und Trends auseinandersetzt. Ich erzähle neuen Bewerbern gerne, dass unser Verein auf vier Säulen aufgebaut ist: Kinder- und Jugendarbeit, Wettsegeln, Fahrtensegeln und Freizeitsegeln.

Vereinsidentität

Bei meiner täglichen Arbeit als Vereinsvorsitzender spüre ich, dass sich die Situation verändert hat, nicht nur für den Verein, sondern ganz allgemein. Die Bundesbürger sind anspruchsvoller geworden – in allen Lebensbereichen und auch bei der Wahl ihres Vereins - , können sie aus einer Vielzahl von Vereinsangeboten auswählen und entscheiden sich nicht für irgendeinen, sondern für den Verein, dessen Image und Leistungsvielfalt zu ihrem Lebensstil passt.

Als Vereinsvorsitzender möchte ich, dass unser Verein nicht nur überleben und wachsen kann, sondern ich strebe auch danach, ihm eine einzigartige Note zu verleihen.

Die Mitglieder sollen stolz darauf sein dem Segler-Verein Stössensee anzugehören.

Kommunikation und Information

Aufgrund der Corona Pandemie ist die Weitergabe von Informationen im Verein sehr eingeschränkt, aber wir nutzen so gut es geht unsere Newsletter. Die direkte Kommunikation mit unseren Mitgliedern (Mitgliederversammlungen, Vereinsfeste etc.) ist zurzeit nicht optimal möglich. Deshalb bitte ich alle Mitglieder es gar nicht erst zu Konflikten und Beschwerden kommen zu lassen, sonder ruft uns an oder sendet uns eine E-Mail: Der Vorstand wird alle vereinsrelevanten Fragen zügig beantworten.

In der Hoffnung, dass es nicht zu einem erneuten Shutdown wegen Corona in Deutschland kommt, wünsche ich allen Mitgliedern weiterhin eine stabile Gesundheit und viel Spaß bei unserem schönen Segelsport.

Euer Vorsitzender

Erich Danker


Aktualisierung vom 20.05.2020:

Anstelle einer Mitgliederversammlung:   Bericht des Vorstands im internen Bereich (Link)

 


Aktualisierung vom 18.05.2020:

 

Die wichtigsten Regeln auf einen Blick

Erlaubt sind:

  • Die Ausübung des Wassersports (diverse Regeln sind zu beachten - siehe unten stehende Infos)
  • Zwingend notwendige Instandhaltungsmaßnahmen, ohne die die Boote nicht ins Wasser gelassen oder genutzt werden können
  • Gewerbliche Arbeiten an den Booten
  • Die Nutzung der seperaten WC-Anlage
  • Ehrenamtliche Tätigkeiten
  • Öffnung und der Besuch der Gastronomie

Nicht zulässig sind:

  • Treffen oder Ansammlungen von Mitgliedern
  • Die Nutzung des Vereinshauses (außer WC-Anlage und Gastronomie)
  • Der Aufenthalt ohne sportliche Betätigung (außer Besuch der Gasronomie)

 


Aktualisierung vom 11.05.2020:

 

Informationen des Vorsitzenden an alle Mitglieder

Liebe Vereinsmitglieder,

die COVID-19 Pandemie stellt uns aktuell vor viele Herausforderungen, auch in unserem Segler-Verein Stössensee. Der Berliner Senat hat die 6. Änderung der SARS-CoV-2 Eindämmungsmaßnahmenverordnung beschlossen und veröffentlicht. Sie enthält auch wichtige Neuigkeiten für Wassersportler. Hier ein Überblick über die Auswirkungen für uns im SVSt:


Jugendtrainingsbetrieb

Der Jugendtrainingsbetrieb kann ab dem 15. Mai 2020 in unseren Segelvereinen wieder aufgenommen werden. Zu beachten sind dabei einige Vorgaben, wie die begrenzte Personenzahl und dass Umkleiden und Duschen nicht genutzt werden dürfen (siehe unten). Die betroffenen Familien werden wir entsprechend informieren. (Nachtrag v. 13.5.: Hier der Link zu "Optis auswintern")

Regatten

Auch der Wettkampfbetrieb (Regatten) dürfen ab dem 25. Mai 2020 unter Auflagen wieder stattfinden. Eine Aufnahme von Regatten erfolgt zunächst für Boote mit kleiner Besatzung (Einhand- und Zweihandboote). Für die sukzessive Aufnahme von Regatten mit Booten mit größeren Besatzungen bedarf es der Rücknahme des Kontaktverbotes durch die Bundesregierung.

Hygieneregeln

Wir sind bei uns im SVSt eine sehr homogene Gemeinschaft. Unser Verein ermöglicht ein freundliches und lockeres Miteinander zwischen älteren und jüngeren Mitgliedern. Bei uns sind Alt und Jung gerne willkommen. Somit müssen wir als Vorstand auf unsere Risikogruppen wie die Älteren und Vorerkrankten vollste Rücksicht nehmen.

Daher bitte ich Euch ausdrücklich, die folgenden Verhaltensregeln zur Infektionsprävention / Hygieneregeln im Verein unbedingt einzuhalten:

  • In die Anwesenheitslisten eintragen
  • Distanzregeln einhalten, Gesichtsabstand von 2 m
  • Mund/Nasenschutz tragen
  • Regelmäßiges Händewaschen und Desinfektionsmittel nutzen
  • Körperkontakte müssen unterbleiben
  • Türklinken möglichst nicht mit Händen anfassen.
  • Bei Husten und Fieber bitte nicht in den Verein kommen
  • Bitte weiterhin die allgemeinen Hygienetipps im Verein beachten


Veranstaltungen / Versammlungen im SVSt

Das Vereinshaus muss für das Vereinsleben weiterhin geschlossen bleiben. Um die Distanzregeln und Verordnungen einzuhalten, dürfen derzeit keine sozialen Veranstaltungen im Verein stattfinden. Dies gilt sowohl für Vereinsfeste als auch für Mitgliederversammlungen. Zurzeit sind nur Veranstaltungen und Zusammenkünfte gemäß Verordnung § 4 Absatz 2 zur Wahrnehmung ehrenamtlicher Tätigkeiten erlaubt. Hygieneregeln sind einzuhalten. Erlaubt ist die Ausübung des Sports im Freien und ab 15.5. die Öffnung der Gastronomie.

Risikogruppen im SVSt besonders schützen

Für Risikogruppen in unserem Verein ist die Teilnahme an unserem Segelsport ebenfalls von hoher Bedeutung. Umso wichtiger ist es, das Risiko für diesen Mitgliederkreis bestmöglich bei uns im Verein zu minimieren. Die von mir genannten strengen SVSt-Hygieneregeln sind unbedingt einzuhalten. Siehe sechste Verordnung SARS-CoV-2 § 2 Einhaltung von Hygieneregeln.

Öffnung unserer Gastronomie im SVSt

Ab dem 15. Mai dürfen Gaststätten und Hotels, somit auch unsere Vereinsökonomie, die selbst zubereiteten Speisen anbieten. Dies jedoch unter Einhaltung strenger Hygienevorgaben und eingeschränkter Öffnungszeiten. Bei uns wird der Clubraum 1 als Speiseraum geöffnet. Der Tresenbereich wird abgesperrt. Speisen und Getränke dürfen nur an Tischen (Abstandsregeln einhalten) angeboten und verzehrt werden. Das Tragen von Mund/Nasenschutz ist im Verein für das Servicepersonal verpflichtend. Unsere Pächterin Frau Harnisch muss die Vorgaben des Senats (darunter das Führen der Anwesenheitsliste) einhalten und umsetzen.

Sportanlagen des SVSt (Segeln)

  •  Die Ausübung von kontaktlosem Sport (Segeln) auf Sportanlagen im Freien ist erlaubt.
  •  Unsere gesondert zugängliche WC-Anlage ist geöffnet.


Ab dem 15. Mai dürfen Sportvereine den Trainings- und Lehrbetrieb wieder aufnehmen sofern die folgenden Voraussetzungen erfüllt sind:

  • Das Training ist kontaktlos
  • Maximal 8 Personen inklusive Trainer/Übungsleiter darf die Trainingsgruppe umfassen
  • Mindestabstand von 1,5 m einhalten. Das ist bei Booten wie Pirat, 420er oder Teeny u.ä. nicht möglich. Der Laser und Opti wird alleine gesegelt und ist somit erlaubt
  • Die Vereinsräume (außer Clubraum 1 zu den Öffnungszeiten unserer Gastronomie) bleiben geschlossen
  • Duschen und Umkleideräume dürfen nicht genutzt werden.
  • Längerer Aufenthalt auf der Terrasse und im Vereinshaus und dortige Zusammenkünfte in Gruppen sind derzeit nicht gestattet.

Fahrtensegeln

Neben den Auswirkungen auf den Segelsport in Berlin, hat die COVID-19 Pandemie auch länderübergreifende Auswirkungen auf den Wassersport im Allgemeinen. Liest man die Bekanntmachungen für Seefahrer sind derzeit viele Sportboothäfen an der Nord- und Ostseeküste bis auf weiteres geschlossen (mehr Informationen siehe ELWIS Sportschifffahrt)

Hört man sich in Fahrtenseglerkreisen um dann stellt man fest, dass aufgrund der genannten Sperrungen von diversen Sportboothäfen entlang der Küsten von Skandinavien und Deutschland viele Unsicherheiten zu erwarten sind.

Daher ist Fahrtensegeln in diesem Punkt nicht empfehlenswert jedoch jeder entscheidet für sich selbst. Wer weiß ob man überhaupt nach Berlin zurückkommen kann, wenn es erneut zu einem kolossalen Shutdown wegen der Corona-Pandemie kommt.

Ankern auf Berliner Gewässern

Das Ankern gehört zum Segeln, somit zum Sportbetrieb und ist erlaubt. An Bord gelten die schon oft von mir zitierten Hygiene- und Abstandregeln.

Freizeitsegeln / Breitensport

Freizeitsegeln ist nur alleine, mit Angehörigen des eigenen Haushalts oder mit einer zusätzlichen weiteren Person zulässig. Das Essen und Trinken im Cockpit am Vereinssteg gilt zurzeit noch als Picknick und ist nicht erlaubt.

Gruppen – Sportkurse - Outdoor im SVSt

Ab dem 19. Mai finden wieder die bewährten Gesundheitskurse bei uns im SVSt statt, allerdings auf der Wiese mit 5 m Abstand sowie mit Mund-/Nasenschutz. Bei weiteren Lockdowns (Sport im Vereinsgebäude) wird der Vorstand die Kursleitung informieren. Zurzeit ist die Ausübung des Sports im Clubraum 2 nicht gestattet.

Abslippen am 09. Mai

Das Abslippen am 09. Mai bei uns im Verein war von der Organisation und vom Ablauf her ein voller Erfolg.

An dieser Stelle möchte ich mich als Vorsitzender bei der Hafencrew für ihren selbstlosen Einsatz im Vorfeld sowie beim Abslipvorgang bedanken. Ein ganz besonderer Dank geht an Markus Zöllner für die gesamte Planung und die Leitung der Gesamtabwicklung.

Ohne die große Unterstützung „meiner“ Vorstandscrew und deren Unterstützer sowie der 4 Mitarbeiter der Firma IMBUS von unserem Kameraden Utz Jeder wären wir nicht schon gegen 14 Uhr mit dem Abslippen unserer 36 Boote fertig gewesen.

Das neue Verfahren sollten wir nunmehr auch für die nächsten Auf- und Abslip-Aktionen anwenden; denn wir haben folgende Vorteile festgestellt:

  • Auf dem Grundstück sind nur die Arbeitscrew mit 10-12 Personen und ein Eigner am Boot
  • Mehr Sicherheit auf dem Gelände durch besseren Sichtkontakt (kein Gewusel von 30-40 Mitgliedern auf dem Grundstück)
  • Keiner bewegt sich unter der schwebenden Last (Boot)
  • Die Schiebe- und Seil-Crew des Slipwagens war von Beginn bis zum Ende der Slip-Aktion ein und dieselbe Mannschaft. Dadurch Zeiteinsparung weil jeder Handgriff saß.
  • Zeiteinsparung des Absplipvorgangs gegenüber der Jahre davor von ca. 1,5-2 Stunden
  • Wesentlich sicherer und besserer Gesamtablauf aller Slipvorgänge

Mastenkran und Leiter am Mastenkran des KaR.

Aufgrund der in diesem Jahr 2020 in Kraft getretenen jährlichen Mastenkran-Einweisungspflicht durch den KaR muss jedes Mitglied des SVSt vor der Benutzung des Mastenkrans eine technische Einweisung erhalten. Die Teilnahme ist verpflichtend. Für die Nutzung der Leiter am Mastenkran muss eine gesonderte Einweisung über die Sicherungsmaßnahmen erfolgen.

Vom KaR eingewiesene SVSt-Mitglieder sind berechtigt weitere SVSt-Mitglieder einzuweisen.

Mit Stand vom 11.05.2020 sind 26 Mitglieder für die Nutzung des Mastenkrans eingewiesen.

Weitere Einweisungen können nach Absprache gebucht werden bei:
Erich, Johannes, Gernot, Wolfgang und Markus.

Stander- und Flaggenhissung

Unser Vereinsstander ist das Symbol unserer Gemeinschaft. Am 09.05.2020 hat der kleine Kreis der Abslipmannschaft gemeinsam mit Klö eine stille Flaggenzeremonie vollzogen. Die kurze Rede des Vorsitzenden dazu kann man auf unserer Homepage nachlesen.

Fazit meines Überblicks

Die ersten Lockerungsschritte zur Ausübung unseres schönen Segelsports sind getan. Unsere Boote schwimmen im Wasser, wir können unsere Masten stellen und die Segel setzen. Die schrittweise Wiederaufnahme des Segelsports ist unter bestimmten Bedingungen erlaubt. Auch können wir unter Einhaltung der Hygienemaßnahmen unser Grundstück und unsere Vereins-Gastronomie nutzen.

Die Corona Pandemie bestimmt zurzeit in außergewöhnlicher Weise jeden Tag unser Leben. Haltet Euch über die Entwicklungen COVID-19 auf dem Laufenden und nutzt dazu die seriösen Informationsquellen wie das Robert Koch Institut und die Berliner Senatskanzlei sowie die Internetseiten des BSV und DSV.

Die aktuelle Situation verlangt vom Vorstand sowie von den Mitgliedern weiterhin sehr viel Verantwortung.

Abschließend möchte ich mich erneut bei unseren Mitgliedern für die Akzeptanz und die fast strikte Einhaltung der vom Vorstand erlassenen Maßnahmen bedanken.

Mit kameradschaftlichen Grüßen und besten Wünschen für Eure Gesundheit sowie eine schöne Segelsaison.

Euer Vorsitzender Erich


Aktualisierung vom 01.05.2020:

Informationen des Vorsitzenden an alle Mitglieder im   internen Bereich der Webseite (Link, Anmeldung erforderlich)


Aktualisierung vom 24.04.2020:

 

Informationen des Vorsitzenden an alle Mitglieder:

Liebe Vereinsmitglieder,

die neue Rechtsverordnung des Senats zu den Corona-Maßnahmen ist in Kraft und ich möchte versuchen, einige Fragen zu beantworten. Nach Wochen, in denen die Beschränkungen immer weiter zugenommen haben, geht es nun erstmals wieder in die andere Richtung.

So gibt es nun behutsame Öffnungen auch für unseren Segelverein. Ergänzend zu den Sonder-SVSt News vom 22.04.20 möchte ich die aktuellen Regeln im Überblick darstellen:

Einhaltung der Kontakt- und Abstandsregelungen

Das Segeln, die Vorbereitung zum Segeln sowie notwendige Tätigkeiten auf unserem Gelände wie das Klarieren der Boote, Slippen einzelner Boote usw. ist erlaubt und erfolgt entweder alleine, mit Personen aus dem eigenen Haushalt oder einer anderen Person mit einem Mindestabstand von 1,5 Meter. Bei Haushaltsfremden ist auch an Bord der Abstand einzuhalten.

Gruppenbildung

Eine Gruppenbildung ist nicht erlaubt. Eine Gruppenbildung wäre alles ab drei Personen, so der Stand von heute. Typische Vereinsaktivitäten wie ein gemeinsamer Schnack auf der Terrasse und dem Steg oder auch das Jugendtraining, das Training der Regattateams oder ein gemeinsames Überholen der Vereinsboote gehen nach wie vor nicht, denn es ist dabei auch schwer möglich, die Abstandsregeln einzuhalten. Das Betreten der Stege ist nur einzelnen Personen gestattet. Bitte wartet in ausreichendem Abstand bis der Steg frei ist und vermeidet eine Begegnung.

Erlaubt ist im Einzelnen:

  • Das Klarieren und Segeln eines Bootes ist möglich, wenn dies durch die oben genannten Personen bewältigt werden kann.

  • Technische Einrichtungen unseres Vereins wie Slipanlage, Slipwagen und der Bockkran sowie der Mastenkran und der stationäre Kran im KaR dürfen nur dann genutzt werden, wenn dies mit der maximalen Personenzahl sicher durchführbar ist, d.h. alleine, mit Personen aus dem eigenen Haushalt oder einem Helfer sowie 1,5 Meter Abstand.

  • Erlaubt ist unter Wahrung der Abstände, also bei einzelnem Betreten, das aus-dem-Haus-holen von Segelausrüstung. Wir werden versuchen das mit der Öffnung der WCs zu ermöglichen (s.u.). Das gilt genauso für den Motorcontainer, Spieren- und Planenschuppen und die Werkstatt.

Bootsüberholungen

Nur zwingend notwendige Instandhaltungsmaßnahmen, ohne die die Boote nicht ins Wasser gelassen oder genutzt werden können sind erlaubt. Hier bitte ich um die Beachtung und Nutzung des vom Vorstand vorgegebenen Einsatzplanes für maximal 6 Boote. Eine Online-Anmeldung für Bootsüberholungen ist möglich unter   https://doodle.com/poll/ymu5e9a2rsmiw66z.
Die Liste hängt auch an der Eingangstür aus. Sollten für den aktuellen Tag beim Betreten des Geländes noch Zeiten frei sein, kann man sich auch noch vor Ort eintragen. Wenn nichts mehr frei ist bitte nicht arbeiten.

Abslippen und Wasserliegeplätze

  • Das (Ab-)Slippen ist zulässig, soweit es alleine, mit Angehörigen des eigenen Haushalts oder mit einer anderen Person, ohne jede sonstige Gruppenbildung und unter Wahrung des Sicherheits-abstandes von 1,5 Metern erfolgt.

  • Boote die in ihrem Wasserliegeplatz am Steg liegen, dürfen von dort aus segeln. Auf dem Boot und dem Steg gelten die schon oft genannten Abstandsregelungen.

  • Das Abslippen unserer Dickschiffe bei uns im Verein ist zurzeit (noch) nicht zulässig.

WC – Anlagen

Der Vorstand organisiert aktuell die noch erforderlichen Maßnahmen, um die WC – Anlagen in Kürze zur Nutzung freigeben zu können. Diese Möglichkeit haben wir durch den gerade erfolgten Umbau mit dem neuen, gesonderten Zugang von außen.
Die Dusch- und Umkleideräume bleiben geschlossen und dürfen nicht genutzt werden. Ein Umkleiden muss daher im eigenen PKW oder im Freien erfolgen. Auch alle anderen Räume bleiben geschlossen.
Es sind jedoch einige technische Arbeiten wie das Einbauen von Schlössern notwendig, und wir müssen die entsprechenden Hygienemaßnahmen vorbereiten. Wir bitten daher noch um etwas Geduld.

Sobald unsere WC – Anlagen geöffnet sind gelten die folgenden Betretungsregelungen:

  • Die WC´s dürfen nur Einzeln betreten werden. Es ist vor dem Gebäude ggf. zu warten.

  • Bitte achtet in ganz besonderem Maße auf die Sauberkeit in den WC – Bereichen und tragt selbst zur Sauberkeit bei.

  • Zwei mal am Tag werden die Räume desinfiziert.

  • Seife und Handdesinfektionsmittel werden bereit stehen.

Geschlossen bleiben:

  • Das SVSt Vereinshauses bleibt weiterhin geschlossen.

  • Wiesen und Freiflächen dürfen nur zum Zwecke der Sportausübung oder zur zwingend notwendigen Instandsetzung von Booten betreten werden.

Ökonomie

Unsere Ökonomie bietet ab sofort einen sehr empfehlenswerten Außer-Haus-Service für den Proviant beim Segeln, oder das Essen zu Hause an. Wir bitten dabei um Beachtung, dass die Einnahme von Speisen oder vollwertigen Mahlzeiten auf dem Boot am Steg, oder auf dem Gelände keine Ausübung des Sports ist und daher noch unter das Verbot des Senats fällt.
Frau Harnisch hat sich für die Unterstützung durch einige Mitglieder bedankt, die den Verzehrbon schon vorab hinterlegt haben. Bestellungen nimmt Frau Harnisch an unter der Tel.-Nr.: 030 /30814561 oder E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

Nasen/Mundschutz

Der Vorstand empfiehlt dringend, dass auch wir, ebenso wie bereits in anderen Segelvereinen und künftig in öffentlichen Verkehrsmitteln sowie weiteren Einrichtungen, im SVSt einen Nasen/Mundschutz tragen.

Fazit meines kurzen Überblicks

Nach wie vor sollte es für uns alle im SVSt Vorrang haben, dass die Ausbreitung des Corona-Virus eingedämmt wird. Wir dürfen anlässlich der Lockerungen jetzt nicht sorglos werden und annehmen, dass der normale Alltag im Verein zurückkehrt. Gerade in unserem Verein mit vielen Mitgliedern im Risiko-Alter müssen wir an die Gesundheit von uns allen denken.

Die Kontakt- und Abstandsregeln bitte sehr ernst nehmen – denn die Lockerungen werden auch wieder zurückgenommen, wenn dies bei Kontrollen sichtlich nicht funktioniert oder gar in 2-3 Wochen die Zahlen der Infizierten – und noch schlimmer der Todesfälle – stärker steigen sollten.

Das Segeln von betriebsbereiten vereinseigenen Booten oder solchen, die von zwei Personen oder Personen des eigenen Haushalts segelfertig gemacht werden können ist ja bereits ein gewaltiger Fortschritt.

Die Senatsverwaltung für Inneres und Sport, der Landessportbund Berlin sowie der Berliner Segler-Verband haben sich für die Belange der Segler stark engagiert und es ist wichtig, dass wir in unserem Verhalten auf dem Vereinsgelände und auf dem Wasser das richtige Maß an Umsicht einhalten. Sicherlich wird die Wasserschutzpolizei wie bisher das Geschehen in den Vereinen von Land und vom Wasser aus beobachten und auch die Kontaktregeln per Ordnungsgeld durchsetzen.

Der Vorstand wird sich dafür einsetzen, dass in der nächsten Phase ab dem 04. Mai weitere Lockerungen umgesetzt werden und einer der beiden geplanten Termine (23.05. oder evtl. 09.05.) für das Abslippen genutzt werden darf.

Die Situation verlangt von uns allen auch weiterhin sehr viel Verantwortung. Für die Akzeptanz und die Einhaltung der vom Vorstand erlassenen Maßnahmen möchte ich mich an dieser Stelle bei unseren Mitgliedern bedanken.

Mit kameradschaftlichen Grüßen und besten Wünschen für Eure Gesundheit,

euer Vorsitzender Erich


Aktualisierung vom 22.04.2020:

Liste für notwendige Arbeiten als "Doodle" online:   www.doodle.com/poll/ymu5e9a2rsmiw66z Bitte spätestens bis 18 Uhr des Vortags eintragen.


Aktualisierung vom 22.04.2020:

Liebe Stössenseeer, liebe Segelkameradinnen und Segelkameraden,

heute können wir erste positive Entwicklungen vermelden: In der gestrigen Sitzung des Senats (am 21.04.2020) wurden für die Ausübung des Individualsports (damit auch unser Segeln) einige Lockerungen der aktuellen Verordnung beschlossen. Diese Ergänzungen sind ab heute, 22.04.20 gültig.

Trotz erster Erleichterungen ist und bleibt es eine sensible Situation. Bitte handeln Sie jetzt und auch in Zukunft NICHT eigenmächtig, sondern warten die Anpassung der Regeln auch durch den SVSt-Vorstand ab. Oder stellen zumindest eine Abstimmung mit dem Vorstand vor das eigene Handeln!! Auch die Vorstandsbeschlüsse im SVSt sind für uns verbindlich, bis diese den aktualisierten Regelungen angepasst werden.

Die ab heute, 22.04.2020 geltenden Änderungen führen wir unten auf. Für uns bedeutet das konkret (und diese vier Punkte sind heute vom Vorstand beschlossen worden):

  1. Wasserlieger im SVSt dürfen ab sofort von unserem Vereinsgelände aus segeln gehen!

  2. Auch Jollensegler und diejenigen die ein Boot zum Segeln eigenständig ins Wasser slippen können (z.B. über den Jollenslipp, mit max. 2 Personen oder nur Angehörigen des eigenen Haushalts) dürfen segeln!

  3. Die Winter-Landlieger auf dem Freigelände dürfen zwingend notwendige Instandhaltungsmaßnahmen an den Booten ausführen, ohne die diese nicht ins Wasser gelassen werden können. Dies jedoch nur unter besonders sorgfältiger Beachtung aller Vorgaben. Arbeiten, die über das zwingend erforderliche hinausgehen, sind nicht gestattet.

    Bitte dabei unbedingt beachten:

    - Zur Erleichterung der Einhaltung wird der Vorstand einen verbindlichen Wochenplan an der Eingangstür aushängen, auf dem drei oder vier Zeiträume pro Tag zur Verfügung stehen die jeder durch Eintragen für sich reservieren kann. [Nachtrag 23.04.: Liste auch online als Doodle (  Link)]
    - In diesen Zeiträumen dürfen je maximal 6 Eigner parallel an ihren Booten arbeiten.
    - Mit Ablauf des reservierten Zeitraumes ist das Vereinsgelände unverzüglich zu verlassen, um den nächsten die Chance zu geben!

  4. Die WC Anlage bleibt - wie das Haus - vorerst weiterhin geschlossen.

Positiv ist in diesem Zusammenhang übrigens auch, dass unsere Gastronomie voraussichtlich ab Freitag dem 24.04. Speisen als "Take-Away" anbieten wird: Nach vorheriger telefonischer Bestellung können wir kleine Speisen zum Segeln, oder auch anschließend mit nach Hause nehmen. Bitte unbedingt beachten: Es ist noch nicht zulässig, die Speisen auf dem Boot am Steg, oder auf dem Gelände zu verzehren!

Zur weiteren Information: Der DSV/BSV aber auch der Vorstand des SVSt prüfen (und entwickeln) Möglichkeiten zur Durchführung des Abslippens, so dass auch die Winter-Landlieger möglichst bald wieder den Segelsport ausüben können. Wir haben die Hoffnung, dass das zum Beispiel im Mai über die Regelung für Veranstaltungen bis 20/50 Personen unter freiem Himmel (§4 Abs. 6 der Verordnung) möglich sein wird. Der Termin 23.05. und eine Option auf den 09.05. wurden von Platz und Hafen bei unserer Kranfirma reserviert. Bitte reservieren auch Sie vorsichtshalber diese Termine.


Nachfolgend die entscheidenden Auszüge aus der
Vierten Verordnung zur Änderung der SARS-CoV-2-Eindämmungsmaßnahmenverordnung (  Link zur Verordnung auf Berlin.de):

[...]
§ 7 Badeanstalten, Sportstätten und Sportbetrieb

(1) [...]

(2) Von der Untersagung nach Absatz 1 ausgenommen ist das kontaktlose Sporttreiben auf Sportanlagen im Freien, soweit es alleine, mit Angehörigen des eigenen Haushalts oder mit einer anderen Person, ohne jede sonstige Gruppenbildung ausgeübt wird. Der Mindestabstand von 1,5 Metern ist einzuhalten. [...]
Sollten aufgrund der besonderen Beschaffenheit der Sportanlage Abstandsregelungen nicht eingehalten werden können oder durch die Nutzenden tatsächlich nicht eingehalten werden, kann die Sportanlage durch die zuständige Stelle ganz oder zeitweise gesperrt werden. [...]


Und ergänzend die konkrete Erläuterung des Staatssekretär für Sport, Herr Aleksander Dzembritzki, im Anschreiben an den BSV am 21. und 22.04.20 (  Link zum PDF des Staatssekretär für Sport):

"Danach wird es mit Maßgabe des Absatzes 2 der obigen Regelung ab morgen grundsätzlich wieder möglich sein, die Wassergrundstücke einschließlich der Stege zu betreten, um mit den dort liegenden Booten auf das Wasser zu fahren. [...]

Die mit der Neuregelung zugelassene Nutzung gilt allerdings nicht uneingeschränkt:

 

  • Vielmehr sind auch im Rahmen der nun wieder zulässigen Nutzung stets die bekannten Abstandsregelungen von mindestens 1,5m einzuhalten.

  • Auch gilt weiterhin, dass die Sportausübung - auf den Sportanlagen und Grundstücken, wie auch auf Stegen und Booten - nur alleine, mit Angehörigen des eigenen Haushalts oder mit einer anderen Person, ohne jede sonstige Gruppenbildung zulässig ist.

  • Zudem gilt die Öffnung derzeit nur für die Grundstücke selbst, sowie für die Bootshäuser. Alle sonstigen Räumlichkeiten [...] bleiben geschlossen. [...]

  • Schließlich weise ich darauf hin, dass Wiesen und Freiflächen ausschließlich für die sportliche Betätigung genutzt werden dürfen, ein allgemeine Freizeit- oder Erholungsnutzung dieser Flächen ist auf den Sportanlagen nicht zulässig.

[...]

Größere Slipping-Aktionen, unter Beteiligung einer Vielzahl von Vereinsmitgliedern sind weiterhin unzulässig. Soweit Boote aufgrund ihrer Größe nur von einer Gruppe von Personen bewegt oder geslippt werden können, muss hierfür ein gewerblicher Anbieter beauftragt werden.

Zwingend notwendige Instandhaltungsmaßnahmen an den Booten, ohne die diese nicht in Wasser gelassen werden können, sind ebenfalls zulässig, auch dies jedoch nur unter Einhaltung der vorgenannten Regelungen (1,5m Sicherheitsabstand, alleine, mit angehörigen des eigenen Haushalts oder mit einer anderen Person, ohne jede sonstige Gruppenbildung). Arbeiten, die über das zwingend erforderliche hinausgehen, sind nicht gestattet.

Ich danke ihnen für die bisherige Umsetzung und und die Einhaltung der Regelungen, die es dem Senat überhaupt erst ermöglicht haben, die jetzigen Lockerungen zuzulassen. Zugleich bitte ich Sie dringend darum, auch die jetzt geltenden Beschränkungen unbedingt zu beachten und auch gegenüber ihren Mitgliederorganisationen auf die Einhaltung zu dringen. Nur so können wir verhindern, dass es durch die zugelassenen Lockerungen zu einem Wiederanstieg der Infektionszahlen kommt, welche den von uns allen gewünschten Prozess eines vorsichtigen und sukzessiven Wiedereinstiegs in das öffentliche Leben gefährden würde. [...]"

Soweit der Staatssekretär für Sport, der zu unserem Glück auch gerade dem Wassersport eng verbunden ist.

Wir wünschen Ihnen, soweit nun möglich, schöne Stunden mit dem Boot und bleiben Sie gesund!

Ihr Vorstand des SVSt

 


Aktualisierung vom 21.04.2020:

 

E-Mail von Mona Küppers (DSV) vom 20.04.2020 an die Vereine: Segeln muss ab sofort bundesweit wieder möglich sein!

Liebe Vereinsvertreterinnen und -vertreter,

die Corona-Pandemie bestimmt zurzeit in außergewöhnlicher Weise jeden Tag unser Leben. Auch für das Segeln gelten spezielle Vorschriften. Diese sind sie zum Teil von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich und ständigen Änderungen unterworfen. So hatte zum Beispiel die Wasserschutzpolizei Berlin am 3. April 2020 Richtlinien für den Wassersport veröffentlicht, nach denen für uns Seglerinnen uns Segler vieles möglich gewesen war, was wir uns zu dieser Jahreszeit wünschen. Leider wurden diese Erlaubnisse schon nach drei Tagen vom Berliner Senat wieder zurückgenommen.

Um für das Segeln bundesweit vernünftige Regelungen zu erreichen, hat der Deutsche Segler-Verband (DSV) über das Forum Wassersport des Deutschen Olympischen Sportbundes eine entsprechende Initiative gestartet. Wir haben gegenüber der Innenministerkonferenz und den zuständigen Staatssekretären im Bundesministerium des Innern und des Bundesministeriums für Verkehr vorgetragen, was jetzt für unsere Mitglieder möglich sein kann und auch möglich sein muss.

Freizeitsegeln
Wir fordern, dass das Segeln, wenn es alleine, mit Angehörigen des eigenen Haushalts oder mit einer anderen Person (ohne jede sonstige Gruppenbildung) ausgeübt wird, unter den Begriff „Individualsport“ subsumiert wird. Damit fällt das Segeln, wie andere Wassersportarten auch, unter den Ausnahmetatbestand der Rechtsvorschriften zum Verhalten während der Corona-Krise. Dann ist Segeln als Aktivität an der frischen Luft mit vorstehenden Einschränkungen zulässig.

Arbeiten im Winterlager
Wir setzen uns dafür ein, dass alle vorbereitenden Arbeiten am Boot und insbesondere das Slippen und Kranen der Boote auch in unseren Vereinen erlaubt wird. Natürlich alles stets mit den Maßgaben, dass es dabei zu keiner Gruppenbildung kommen darf und dass der Mindestabstand von 1,5 Metern eingehalten wird. Vereine und Hafenanlagen müssen dazu geöffnet werden. Eine Antwort der Bundesbehörden steht zum jetzigen Zeitpunkt leider noch aus. Sobald wir etwas Neues erfahren, lesen Sie es auf unserer Webseite www.dsv.org.

Trainingsbetrieb/Leistungssport
Darüber hinaus fordern wir, dass der Trainingsbetrieb für Leistungssportlerinnen und -sportler sukzessive auch über die bis jetzt getroffenen Vereinbarungen für Olympiastützpunkte hinaus erlaubt wird. Vorstellbar ist folgendes Szenario: As ersten Schritt schlagen wir vor, das Wassertraining in Kleingruppen mit bis zu drei Booten und maximal fünf Personen inklusive Trainer zu gestatten. Vor- und Nachbesprechungen sind im Nachgang online von zu Hause durchzuführen. Die Sanitärbereiche bleiben noch geschlossen. Wenn mehr als eine Gruppe von dem Vereinsgelände aus trainiert, sind die Anfangs- und Endzeiten des Trainings so zu legen, dass die verschiedenen Trainingsgruppen keine Kontaktzeiten haben – weder beim Auf-/Abbauen der Boote, noch auf der Rampe oder auf dem Vereinsgelände. Auf dem Wasser sind die Trainingsareale verschiedener Trainingsgruppen mit ausreichend Abstand zu wählen. Wenn vorhanden können Onboard-Kameras während des Trainings und im Nachgang für die Besprechungen eingesetzt werden.

Wir hoffen, dass alles möglichst schnell wieder anlaufen kann. Müssen aber auch dabei darauf verweisen, dass in den einzelnen Bundesländern und durch Allgemeinverfügungen der Gemeinden unterschiedliche Voraussetzungen gelten, auf die wir als Ihr Spitzenverband nur begrenzt Einfluss nehmen können.

Ihre Mona Küppers
für das Präsidium des DSV

Kontakt
Deutscher Segler-Verband e. V.
Gründgensstraße 18
22309 Hamburg
Tel.: 040 63 20 09 11
Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
www.dsv.org


Aktualisierung vom 15.04.2020:

Schreiben des BSV an die Mitglieder vom 15.04.2020 (Corona VIII)
mit Anhang: Informationen vom Landessportbund 14.04.2020 per E-Mail;
und Anhang: Anschreiben des BSV an den LSB vom 14.04.2020


Aktualisierung vom 08.04.2020: 

Flyer der Wasserschutzpolizei ergänzt und
Brief des Vorsitzenden (im Mitgliederbereich)


Aktualisierung vom 04.04.2020: Segeln vom Verein aus bleibt verboten!

Liebe Kameraden,

leider gab es durch ein scheinbar offizielles Schreiben der Wasserschutzpolizei auch im Landes-Sport-Bund und dem Berliner-Segler-Verband die Auffassung, dass das Segeln vom Vereinsgelände aus und sogar Arbeiten an den Booten ab sofort erlaubt seien.

Das ist falsch. Der BSV hat mit einer E-Mail von Samstag, dem 4. April 2020 um 13:00 seine vorherigen Aussagen wiederrufen.

Im Bußgeldkatalog zur "Verordnung über erforderliche Maßnahmen zur Ausbreitung des neuartigen Coronavirus SARS-CoV-2 in Berlin" sind seit dem 3.4.2020 bei Verstoß übrigens Bußgelder im Rahmen von 1.000 – 10.000€ für die Vereine, sowie 50 – 500€ für jede Privatperson vorgesehen.

Sehr geehrte Damen und Herren,

liebe Vereinsvorsitzende liebe Vereinsmitglieder,

gestern wurden Sie von unserem Präsidenten mit Corona-V zu Veränderungen informiert. Diese bezogen sich ausschließlich auf die Information von der Wasserschutzpolizei. Der Flyer war beigefügt.

Heute haben wir vom LSB Vize-Präsidenten Leistungssport um 12:10 Uhr nachfolgende Information erhalten:

„Die Verlautbarung der WSP war mit der Senatsinnenverwaltung nicht abgestimmt, die Senatsverordnung untersagt weiterhin den Vereinssport und erlaubt nur wenige Ausnahmen des Leistungssports auf Antrag.

Daran hat sich nichts geändert. Zu privaten Sportanlagen gehören auch Bootsplätze, Stege, Grundstück etc.

Der LSB verhandelt aktuell mit dem Senat über Öffnungsklauseln, da wird der Wassersport mit dabei sein. Diese Verhandlungen sollten wir aber abwarten.

Insofern verstößt der BSV  mit der Verlautbarung gegen das Infektionsschutzgesetz und die Senatsverordnung.“

Aus diesem Grund sehen wir uns kurzfristig veranlasst, Sie davon in Kenntnis zu setzen und bitten alle getroffenen Maßnahmen vor Corona V bestehen zu lassen!!!

Zur Konkretisierung erhalten Sie einen Corana-VI von unserem Präsidenten.

Viele Grüße

Berliner Segler-Verband e.V.


LINKS ZUM THEMA / Aktualisierung vom 02.04.2020 / 04.04.2020

  Verordnung zur Eindämmung des Coronavirus in Berlin (Link)

  Bußgeldkatalog zur Verordnung zur Eindämmung Corona vom 03.04.20 (Link)

  Informationen der Wasserschutzpolizei Berlin zum Thema: Wassersport trotz COVID-19, Ergänzt 06.04.20 (pdf)

  Informationen der Wasserschutzpolizei Berlin zum Thema: Wassersport trotz COVID-19 vom 28.03.20 (pdf)

  Verordnung zur Eindämmung des Coronavirus in Berlin (Link)

  Informationen des Berliner-Segler-Varbandes zu Corona (Link)

  Informationen des Landes-Sport-Bund zu Corona (Link)


Aktualisierung vom 22.03.2020

Liebe Vereinsmitglieder,

nachdem der Senat in zwei weiteren Schritten die "Verordnung zur Eindämmung der verbreitung des Coronavirus" ergänzt hat, haben auch wir die Maßnahmen, die der Vereinsvorstand zur COVID-19 (Coronavirus)-Erkrankung beschlossen hat, ergänzt. Hier die Information von Vorstand und Vorsitzendem:

Liebe Vereinsmitglieder.

Jeder von Euch verfolgt die Nachrichten zum Coronavirus. Seit Tagen eskaliert die Lage. Die wichtigen, leider jeden von uns beschränkenden Maßnahmen werden Euch beinahe stündlich über alle Medien zur Verfügung gestellt, Ihr seid also bestens informiert.

Es existieren hierzu Gesetze, Verordnungen und Ausführungsbestimmungen, die dem zunehmenden Ernst der Lage angepasst wurden (Bundesregierung, Senatskanzlei Berlin, BSV und LSB - Links fügen wir noch ein).

Wir sind als Vorstand in der gesetzlichen Pflicht, die Anordnungen durchzusetzen, völlig ungeachtet vom Einzelfall gemutmaßter oder vorhandener Unlogik.

Anlass unserer Zeilen ist in erster Linie, euch dauerhafte Gesundheit zu wünschen, aber nicht minder um euch um schlichte Akzeptanz zu bitten die nun unabwendbaren nachfolgend aufgeführte Maßnahmen zu befolgen:

Neben den bereits am 20. März 2020 getroffenen Maßnahmen (Link siehe unten), gelten die nachfolgend zusätzlichen aufgeführten Maßnahmen:

  • Das Vereinsgebäude wird ab sofort verschlossen und darf nicht mehr betreten werden.
    Nur der Vorstand und vom Vorstand beauftragte Personen haben zu Sicherungszwecken Zutritt.
    Grund ist, dass eine Übertragung in Innenräumen, besonders in Sanitärräumen begünstigt wird.

  • Der Vorstand erklärt das gesamte Vereinsgelände für gesperrt.
    Nur für Bootseigner oder deren beauftragte Person ist der Zugang kurzfristig für eine persönliche Kontrolle und Sicherung des eigenen Bootes gestattet.
    Grund ist, dass wir damit die Verordnung des Senats unterstützen und eine Begegnung auf dem Gelände verhindern. Die Ausübung des Sports ist durch die Senatsverordnung sowieso verboten (siehe auch die Information des Vorstands vom 20.03.20).

  • Zur Sicherung unseres Vereinsgebäudes, der Nebengebäude, der Stege und des Grundstücks wird ein Sicherungsdienst beauftragt. Der Sicherungsdienst wird das Gelände in unregelmäßigen Abständen mehrfach täglich mit Hunden begehen.

  • Jeder, der das Vereinsgelände betritt, muss sich in die bereits bekannte Anwesenheitsliste eintragen. Diese wird vor der Eingangstür vor dem Vereinshaus bereitliegen.
    Grund ist, die Vorgabe in der Senatsverordnung, um eventuelle Kontakte nachvollziehen zu können und andere warnen zu können, falls bei einzelnen eine Infektion festgestellt wird.

Mit der Kranfirma haben wir vorerst Mitte Mai 2020 als neuen Termin abgestimmt. Wir hoffen, dass wir bis dahin „über den Berg“ sind und die Beschränkungen gelockert werden.

Wir alle können unseren Teil dazu beitragen, indem wir die Maßnahmen unterstützen und die damit einhergehenden Einschränkungen ohne Vorbehalt mittragen.

Berlin, den 22.03.2020, DER VORSTAND

 

Liebe Vereinsmitglieder,
mein ganzes Handeln als Vorsitzender ist darauf gerichtet eine Übertragung des Virus unter unseren Mitglieder zu verhindern. Die Zeit wird kommen, in der wir mit doppelter und dreifacher Freude unsere Boote wieder zu Wasser lassen und ohne schlechtes Gefühl gemeinsam unseren schönen Sport nachgehen können.

Euer Vorsitzender Erich Danker,      Berlin, den 22.03.2020

 


 

20. März 2020,

Sport- und Vereinsbetrieb im SVSt e.V.

Die Maßnahmen des Vorstands aufgrund der Pandemie und der Senatsverordnung finden Sie im internen Bereich (Anmeldung erforderlich).

[HIER KLICKEN zum Beitrag im internen Bereich]

Auch wir Segler müssen solidarisch handeln. Als Vorstand erinnern wir jeden Einzelnen daran, vor allem den Zweck der Maßnahmen, zwischenmenschliche Kontakte zu minimieren, um die Ausbreitung des Virus zu verlangsamen, auch umzusetzen.

Der Vorstand