Segler-Verein Stössensee e.V.

Segeln auf der Sonnenseite der Havel

Am Samstag, den 09. November werden wir unsere Boote wieder an Land bringen, zwei/drei schon am Freitag. Kranfolge und Einsatzpläne finden Sie im internen Bereich der Webseite und im Vereinshaus.

Auch dieses Mal gelten dabei einige wichtige Regeln:

  • Die Arbeiten werden von einer festen Manschaft ausgeführt.

  • Die Bootseigner warten außerhalb des Arbeitsbereichs oder auf ihrem Boot und werden (telefonisch) aufgerufen wenn ihr Boot an der Reihe ist. Bitte unbedingt die Ankunftszeiten gemäß Liste Slippfolge einhalten.

  • Nach dem Aufslippen bitte erst eine Pause machen, zumindest bis die Reihe voll ist. Erst dann, wenn nicht mehr in der Nähe gekrant wird, Plane oder andere Arbeiten am Boot ausführen.

  • Die aktuelle Haftungsbegrenzung ist die mit Stand Februar 2021 (Link zu PDF). Diese (oder zumindest von März 2020)  muss unterschrieben vorliegen, oder vor Ort unterschrieben werden (Eigner und auch Beauftragte des Eigners). Wer länger nicht an Land war, bitte daran denken.

  • Alle Bootseigner werden um rechtzeitiges Erscheinen gebeten und melden bei Verhinderung Ersatzleute an.

  • Die Hafencrew bittet alle Beteiligten um Sorgfalt bei den Arbeiten und Beachtung folgender Hinweise zum Slippvorgang (Briefing):

Briefing für die am Slippen beteiligten Gruppen

Grundsätze

  • Zum Auf- und Abslippen der Boote im Herbst und Frühling wird ein entsprechender Autokran gemietet. Der Autokran wird nach geleisteten Stunden + An- und Abfahrt bezahlt. Die Kran- und Nebenkosten werden von den Eignern der geslippten Boote getragen.
  • Personen, die nicht am Slippen beteiligt sind, müssen sich von den Slipparbeiten fernhalten.
  • Vorsicht im Schwenkbereich des Drehkranes.
  • Kein Aufenthalt unter schwebenden Lasten.
  • Merke: Auch kleinere Boote wie Jollenkreuzer und Kleinkreuzer haben Gewichte von um die 1000 kg = 1 Tonne = 1 m³ Wasser! Bitte umsichtig und vorsichtig mit ihnen umgehen!
  • Die Slippmannschaften werden vom Hafenmeister bestimmt und eingeteilt. Die Reihenfolge der Mannschaften werden in einem Ablaufplan festgelegt. Der Ablaufplan wird rechtzeitig ausgehängt. Beim Ablösen der Slippmannschaften ist auf unbedingte Pünktlichkeit zu achten. Fernbleiben ohne vorherige Entschuldigung wird nicht geduldet, das ist nicht kameradschaftlich! Der Ferngebliebene hat selbst für Ersatz zu sorgen.

Bootstypen, die vom Autokran gekrant werden

  • Boote mit eigenem Heiß-Geschirr. Diese Bootstypen werden an ihrem eigenen Heiß-Geschirr (z.B. Stropp) mit dem Autokran direkt vom Wasser aus (an kleiner Slipp Anlage) auf ihren Landliegeplatz (Bock, Pallhölzer) gehoben und abgestellt.  - Abslippen entsprechend umgekehrt.

    Slippmannschaft, min. 4 Personen
    1 Kraneinweiser
    1 Bootseigner
    2 Führleinenbedienung

  • Boote als Sondertypen. Diese Bootstypen (z.B. Neptun) haben kein eigenes Heissgeschirr, eignen sich jedoch schlecht für den Transport mit dem Slippwagen. Sie werden mit Gurten (und Sicherungsleine gegen Verrutschen) direkt aus dem Wasser geholt und auf ihrem Bock abgesetzt. - Abslippen entsprechend umgekehrt.

    Slippmannschaft, min. 6 Personen
    1 Kraneinweiser
    1 Bootseigner
    2 Führleinenbedienung
    2 Gurtbedienung

  • Boote ohne eigenes Heissgeschirr. Diese Bootstypen werden mit dem Slippwagen (Boote bei Rampenfahrt einseitig gut an den festen Rungen sichern) an Land transportiert, von dort vom Kran mittels der Gurte (und Sicherungsleine gegen Verrutschen) vom Slippwagen gehoben und auf dem dazugehörigen Bock abgelagert.   - Abslippen entsprechend umgekehrt.

    Slippmannschaft, min. 14 Personen
    1 Kraneinweiser
    2 Bootseigner und Deckshand
    2 Führleinenbedienung
    2 Gurt- und Sicherungsleinenbedienung
    2 Windenbedienung und Slippwageneinweiser (mit Funkverbindung)
    1 Windenseilbedienung
    4 Slippwagenschieber

Der Kraneinweiser

  • Nur der Einweiser ist der Kontaktmann zwischen Eigner/Mannschaft und Kranführer. Nur der Einweiser gibt Zeichen für den Kranführer, nur er!
  • Vor dem Anheben des Bootes durch den Kran, erfragt der Einweiser den Bootseigner ob mit dem Hebevorgang begonnen werden kann und kontrolliert die Lage der Gurte sowie die Verbindung der Gurte mit der Sicherheitsleinen auf beiden Seiten vom Kiel. Diese Leinen sollen ein Verrutschen der Gurte verhindern.
  • Vor dem Absenken der Boote auf den Lagerbock vergewissert sich der Einweiser ob das Boot korrekt in Quer- und Längsrichtung über dem Lagergestell hängt.
  • Befindet sich das Boot abgestellt im dafür geeigneten Gestell, fragt der Einweiser den Bootseigner ob sein Boot gut und sicher steht und die Gurte gelöst werden können. Erst bei positiver Antwort gibt der Einweiser dem Kranführer die Zeichen zum Absenken der Tragegurte.

Der Bootseigner

  • Macht das Boot kippsicher und aufrecht auf dem Slipwagen an 2 Rungen fest, die anderen bis auf 5-10 cm vor die Bordwand ankurbeln wenn das Boot aufsitzt.
  • (bei Kurzkielen ggf. zusätzliche Sicherungsleine/Auflage UNTER dem Heck/Bug)
  • Installiert die Führleinen an stabilen Klampen am Bug und Achtern seines Bootes.
  • Gibt die Anschlagpunkte für die Heissgurte an.
  • Hängt die Heissgurte in die Traverse.
  • Gibt dem Einweiser Zeichen wenn das Boot angehoben werden kann.
  • Löst die Heissgurte von der Traverse.
  • Nur der Einweiser ist der Kontaktmann zwischen Bootseigner und Kranführer.

Die Führleinenbedienung

  • Steht gemeinsam auf 1 Seite (90° zu Mitschiffslinie, beide an Backbord oder an Steuerbord).
  • Führt feinfühlig das in den Heissgurten hängende Boot (mit Abstand und Zug in 90° Winkel zur Längsachse).
  • Dreht das Boot nach Bedarf immer in Absprache untereinander und mit dem Einweiser.
  • Arbeitet mit den Gurtbedienern zusammen:
    Beim Anlegen der Gurte.
    Beim Anschlagen der Sicherungsleinen zwischen den Gurten. Diese Leinen können an einem Gurt immer angeschlagen sein.

Die Gurtbedienung

  • Vom Slippwagen werden die Boote in den Gurten hängend vom Kran zu den Lagerböcken gehoben und umgekehrt.
  • Die Gurtbedienung legt die Gurte an die dafür geeigneten Stellen an. Der Bootseigner hakt die Gurte in die Traverse ein. Die Lage der Gurte orientiert sich an den dazugehörigen Heisspunkte am Boot
  • Legt die Sicherungsleinen zwischen den Gurten an. Diese werden straff seitliche des Kiels angeschlagen. Diese Leinen können an einem Gurt immer angeschlagen sein.
  • Macht die Gurte nach dem Aushaken durch den Eigner vom Bereich des Bootes frei zum Aufheissen.
  • Beim Sonderfall z.B. Bootstyp Neptun werden die Gurte schon im Wasser angelegt und das Boot von dort auf den Lagerbock oder Trailer gelagert. Der Bootseigner verholt die Gurte im Wasser an seinen Heisspunkt und legt die Sicherungsleinen an.

Die Windenbedienung

  • Nur eingewiesene Windenbediener sind zugelassen.
  • Die zulässige Belastung beträgt für den Slipp: max. 8,5 Tonnen Bootsgewicht, auf den Böcken 6,5 Tonnen
  • Die Windencrew ist per Sprechfunk verbunden.
  • Mit der neuen Fernbedienung können die Bediener selbst am Wasser stehen, die 2. Person unterstützt und achtet auf Einhalten der Reihenfolge.

 

Ergänzungen oder Verbesserungsvorschläge bitte an die Hafencrew (Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!)