(T)39/20 WSA Stralsund, 23.03.2020
Verbot des Reisens aus privatem Anlass
Deutschland. Ostsee, Gebiet des Landes Mecklenburg-Vorpommern:
Karte(n): (16) 36 / INT 1352; (16) 163 / INT 1351; (16) 40 / INT 1201; (16) 1513
Geografische Angabe in: WGS 84
Zeit der Ausführung: weiterhin bis vorerst 19.04.2020
Gültig von: 23.03.2020
Gültig bis (einschl.): 19.04.2020
Angaben: Im Namen der Landesregierung Mecklenburg-Vorpommerns ergeht seitens des WSA Stralsund und WSA Lübeck folgende Bekanntmachung für Seefahrer:
Es wird hiermit darauf hingewiesen, dass bis einschließlich 19. April 2020 touristische Reisen aus privatem Anlass in das Gebiet des Landes Mecklenburg-Vorpommern untersagt sind. Dies gilt insbesondere für Reisen, die zu Freizeit- und Urlaubszwecken und zu Fortbildungszwecken unternommen werden. Darüber hinaus sind Reisen zur Entgegennahme von vermeidbaren oder aufschiebbaren Maßnahmen der medizinischen Vorsorge oder Rehabilitation untersagt.
Das Landeswasserschutzpolizeiamt M-V wird in diesem Zusammenhang Kontrollen durchführen. Den konkreten und weiteren Wortlaut entnehmen Sie bitte der Verordnung der Landesregierung über Maßnahmen zur Bekämpfung der Ausbreitung des neuartigen Coronavirus SARS-CoV-2 in Mecklenburg-Vorpommern vom 17. März 2020.
Weitere Einschränkungen können nicht ausgeschlossen werden. Informationen entnehmen Sie hierzu bitte auch der Internetseite des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit des Landes Mecklenburg-Vorpommern.
Aushang bis: 20.04.2020
© ELWIS, Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes