Segler-Verein Stössensee e.V.

Segeln auf der Sonnenseite der Havel

Auch der SVSt ist betroffen! Anlässlich der Flaschenpost von Hans ist die Redaktion dem Thema noch einmal genauer nachgegangen:

Zur rechtlichen Festsetzung der Überschwemmungsgebiete findet eine Öffentlichkeitsbeteiligung der Senatsverwaltung statt. Dazu werden die Verordnungsentwürfe vom 11. Juli bis zum 11. August 2017 öffentlich ausgelegt.

Bisher wurden durch eine "Verfügung der vorläufigen Sicherung der Überschwemmungsgebiete" vom 11. Jan. 2013 in den betroffenen Flächen Veränderungen pauschal eingeschränkt oder untersagt. Für eventuelle Vorhaben müssen einzeln und gegen Gebühr Ausnahmegenehmigungen beantragt werden. Das soll nun einfacher werden:

"Ziel der Überarbeitung der vorläufig gesicherten Überschwemmungsgebiete ist u.a. eine vereinfachte Genehmigungspraxis. Bestimmte Vorhaben, die durch die Schutzbestimmungen des Wasserhaushaltsgesetzes des Bundes nur mit einer wasserrechtlichen Ausnahmegenehmigung zulässig sind, sollen durch die Verordnungen allgemein zugelassen werden."

[Quelle: www.berlin.de/senuvk/umwelt/wasser/hochwasser/de/festsetzung.shtml]

 

Für uns heißt das, dass für bauliche Maßnahmen (oder temporäres Aufstellen von z.B. Containern) in Zukunft keine gebührenpflichtige Ausnahmegenehmigung eingeholt werden muss, sondern "nur" die normalen Gesetze und Verordnungen zu beachten sind. Manches ist dann auch genehmigungsfrei. Mal sehen, ob es klappt und ob hier wirklich ein funktionierender Bürokratieabbau stattfindet.

 

Links zum Beitrag:

Information zur Festsetzung von Überschwemmungsgebieten und Öffentlichkeitsbeteiligung
Festsetzung Bereich "Überschwemmungsgebiet Untere Havel / Untere Spree"
(Stößensee auf Blatt 10)
Überschwemmungsgebietsverordnung Untere Havel/Untere Spree (pdf; 87kb)

Bisher gültig:

Information und Verordnung zur vorläufigen Sicherung
Verfügung der vorläufigen Sicherung der Überschwemmungsgebiete vom 11.01.13 (pdf; 68 KB)

 
(Bildnachweis: Redaktion, Creative Commons/pixababy)